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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnungen der Erholungsoase Alt 
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Erholungsoase Alt in 54413 Geisfeld.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Erholungsoase Alt, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Erholungsoase Alt zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch die Erholungsoase  Alt ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Der Erholungsoase Alt steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind die Erholungsoase Alt und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Erholungsoase Alt  gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern der Erholungsoase Alt eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen die Erholungsoase Alt verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erholungsoase Alt beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Die Erholungsoase Alt ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Erholungsoase Alt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Erholungsoase Alt an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Erholungsoase Alt allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

(4) Die Preise können von Erholungsoase Alt  ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung der Erholungsoase Alt oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und dem zustimmt.

(5) Rechnungen der Erholungsoase Alt  sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Erholungsoase Alt ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Erholungsoase Alt berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Erholungsoase Alt  bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Die Erholungsoase Alt  ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Erholungsoase Alt  aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Erholungsoase Alt (No Show)
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Erholungsoase Alt geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Erholungsoase Alt. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Erholungsoase Alt  zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Sofern zwischen der Erholungsoase Altl und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Erholungsoase Alt  auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Erholungsoase Alt ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommener Wohnung hat die Erholungsoase Alt  die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung  sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Der Erholungsoase Alt  steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung  zu zahlen.

(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


§ 5 Rücktritt der Erholungsoase Alt
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Erholungsoase Alt  in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Erholungsoase Alt  auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Erholungsoase Alt  gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Erholungsoase Alt ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die Erholungsoase Alt  berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

höhere Gewalt oder andere von der Erholungsoase Alt nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

die Erholungsoase Alt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Erholunsoase Alt  in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt der Erholungsoase Alt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe Ferienwohnung
(1) Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

(2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung der Erholungsoase Alt spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Erholungsoase Alt aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Erholungsoase Alt  kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Haftung der Erholungsoase Alt
(1) Die Erholungsoase Alt  haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Erholungsoase die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erholungsoase Alt beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der Erholungsoase Alt steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Erholungsoase Alt  auftreten, wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet die Erholungsoase Alt dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Erholungsoase Altl Anzeige macht (§ 703 BGB).

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz bzw.Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Erholungsoase Alt abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet diese nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4) Weckaufträge werden von der Erholungsoase Alt nicht ausgeführt.

(5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Erholungsoase Alt übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Erholungsoase Alt in Geisfeld.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Erholungsoase Alt. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Erholungsoase Alt.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die Erholungsoase Alt ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

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